Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger
Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit
Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich
abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. Kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist
zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich
die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf
den Kaufpreis nimmt
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich
Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten
sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei
Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte
Verblendungsarbeiten.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte
Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der
Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt
ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt
werde, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden
können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche
und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und
Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber
Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den
Käufer zumutbare Abweichungen von Maß Daten bleiben vorbehalten.
IV.
Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der
Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen,
die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden
dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt,
berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
V.
Lieferfrist
1. Expresslieferung
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
vorbehaltlich unserer Bestätigung in Textform kann eine Expresslieferung erfolgen.
Diese umfasst die
Auslieferung und ggf. Montage innerhalb von 48 Stunden nach Wareneingang bei uns, jeweils zu unseren regulären
Werkzeiten.
Der Wunsch nach einer Expresslieferung ist vom Kunden ebenfalls in Textform (126b BGB) zu
erklären.
Für die Expressleistungen berechnen wir einen Zuschlag in Höhe von 80,00 € zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde und eingesetztem Mitarbeiter.
Die Abrechnung erfolgt im 30
Minuten Takt ab unserem Lager in 23909 Ratzeburg.
2. Wareneinlagerung
Wird die
bestellte Ware durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Werktagen ab dem vereinbarten Bereitstellungs- oder
Liefertermin abgenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware fachgerecht einzulagern.
Ab dem 15.
Werktag berechnen wir 1,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro angefangenem Kubikmeter (m³) Lagerfläche und
Werktag, höchstens jedoch 5% des Bruttokaufpreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns
kein oder ein wesentlich geringerer Lageraufwand entstanden ist.
Sollte durch die verzögerte Abnahme ein
höherer Schaden entstehen insbesondere durch zusätzliche Transportkosten, Umlagerungen oder
Personalaufwand, behalten wir uns vor, diesen gesondert und nachweisbar geltend zu machen.
3. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat
der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist- beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung
durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu
gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten.
4. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im
Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und
rechtmäßige Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und
unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Zum Rücktritt ist der
Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des
Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig
bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
5. Die gesetzlichen
Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer
verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren
nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf
diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter,
insbesondere Pfändung, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen
unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern
1.(2) und 2. Festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die
Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf
den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer einer ihm schriftlich
zu setzender angemessener Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/ oder die Abnahme
ausdrücklich verweigert, bleibt der
Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen.
Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der
Ziff. 3. verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als ein Monat dauert hat der
Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch eine
Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem.
Ziff. 1 kann der
Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer
vorbehalten, an Stelle des Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu
machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zuliefern, wenn
der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen,
sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich
vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der
Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem
Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen
Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu
gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine
Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die
Warenrücknahme gilt Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der
Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte
Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für
Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft
vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei
Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 40 v. H. des Kaufpreises ohne
Abzüge
i. d. 2. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 60 v. H.
des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne
Abzüge
i. d. 3. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 80 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer
des Nachweises offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden
ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge
wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nachlieferung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit
verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach
den
§§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung
eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer
bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom
Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den
Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene
Nutzung zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich
zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B.
Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der
Räume, intensive Bestrahlung mit Sonne- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse
oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche
verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten
unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer
binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist
beginnt mit dem Tag des Einganges der Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem
Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet
sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den
Verkäufer, (Anschrift Musterfirma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige
Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu
ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den
Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB
(Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII. Gerichtsstand und
Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Verkäufers.
XIIII. Gutschein
Der Gutschein kann unter Abgabe des Wunschbetrags per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf https://moebel-bernhoeft.de/ oder im Geschäft erstanden werden. Mit dem Kauf akzeptieren Sie die Gutscheinbedingungen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder Zahlung vor Ort. Der Gutschein wird Ihnen vor Ort ausgehändigt, per E-Mail oder auf Wunsch und unter Angabe der Versandadresse per Post zugestellt. Der Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Gutscheinkauf einlösbar und verfällt anschließend. Der Gutschein unterliegt dem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich erfolgen. Mit der Nutzung des Wertgutscheins während der gesetzlichen Widerrufsfrist, verfällt das Widerrufsrecht. Der Gutschein kann nur vor Ort, bei der Bernhöft GmbH & Co.KG, Langenbrücker Strasse 9, 23909 Ratzeburg eingelöst werden. Der Gutschein kann nur zum Kauf von Waren, und nicht zum Kauf weiterer Gutscheine oder Dienstleistungen genutzt werden. Der Warenwert muss den Gutscheinwert übersteigen. Der Gutschein ist übertragbar. Der Gutschein ist nicht auszahlbar. Der Gutscheinwert wird nicht erstattet, wird die mit dem Gutschein erstandene Ware im Rahmen des gesetzlichen Wiederrufrechts zurückgegeben. In diesem Fall wird erneut ein Gutschein über den entsprechenden Wert ausgestellt.