I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht
vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen
gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das
Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. Kommt der Vertrag
schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird,
oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt
oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis nimmt
II. Preise
1.
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich
vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
III.
Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder
Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei
denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die
bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werde, wie sie billigerweise oder
handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4.
Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei
Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den
Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen)
vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und
Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer
zumutbare Abweichungen von Maß Daten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
1. Hat
der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der
Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die
Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die
vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche
Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt
dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
V.
Lieferfrist
1. Expresslieferung
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
vorbehaltlich unserer Bestätigung in Textform kann eine Expresslieferung erfolgen.
Diese umfasst die
Auslieferung und ggf. Montage innerhalb von 48 Stunden nach Wareneingang bei uns, jeweils zu unseren
regulären Werkzeiten.
Der Wunsch nach einer Expresslieferung ist vom Kunden ebenfalls in Textform
(126b BGB) zu erklären.
Für die Expressleistungen berechnen wir einen Zuschlag in Höhe von
80,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde und eingesetztem Mitarbeiter.
Die Abrechnung
erfolgt im 30 Minuten Takt ab unserem Lager in 23909 Ratzeburg.
2. Wareneinlagerung
Wird die bestellte Ware durch den
Kunden nicht innerhalb von 14 Werktagen ab dem vereinbarten Bereitstellungs- oder Liefertermin abgenommen
(Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware fachgerecht einzulagern.
Ab dem 15. Werktag berechnen wir
1,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro angefangenem Kubikmeter (m³) Lagerfläche und Werktag,
höchstens jedoch 5% des Bruttokaufpreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein
oder ein wesentlich geringerer Lageraufwand entstanden ist.
Sollte durch die verzögerte Abnahme ein
höherer Schaden entstehen insbesondere durch zusätzliche Transportkosten, Umlagerungen oder
Personalaufwand, behalten wir uns vor, diesen gesondert und nachweisbar geltend zu machen.
3. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann,
hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist- beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren
Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Vom Verkäufer nicht zu vertretende
Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere
Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Zum
Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen
Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im
Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende
Nachfrist.
5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben
unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des
Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann
entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für
Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich
hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, sind dem
Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1.(2) und 2. Festgelegten
Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder
Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer
über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer einer ihm schriftlich zu setzender
angemessener Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/ oder die Abnahme
ausdrücklich verweigert, bleibt der
Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen.
Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe
der Ziff. 3. verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als ein Monat dauert
hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung
auch eine Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des
Käufers gem. Ziff. 1 kann der
Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern
der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale
entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen,
bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle des Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen
höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der
Verkäufer braucht nicht zuliefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat
oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss
eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger
Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer
unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer
zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen
unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu
gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit
seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die
Warenrücknahme gilt Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der
Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte
Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für
Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein
Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit
Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 40 v.
H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne
Abzüge
i. d. 3. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 70 v.
H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei
Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne
Abzüge
i. d. 2. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 70 v.
H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 80 v. H. des Kaufpreises ohne
Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer des
Nachweises offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden
ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge
wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nachlieferung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem
damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach
den
§§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur
Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen
Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Der
Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag
zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert
wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware
zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die
Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher
Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt
sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim
Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive
Bestrahlung mit Sonne- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder
unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche
verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten
unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der
Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag
widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einganges der Warenlieferung beim
Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht
besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des
Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Anschrift Musterfirma)
zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der
Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der
Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu
ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an
den Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB
(Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII. Gerichtsstand und
Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Verkäufers.
XIIII. Gutschein
Der Gutschein kann unter Abgabe des Wunschbetrags per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf https://moebel-bernhoeft.de/ oder im Geschäft erstanden werden. Mit dem Kauf akzeptieren Sie die Gutscheinbedingungen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder Zahlung vor Ort. Der Gutschein wird Ihnen vor Ort ausgehändigt, per E-Mail oder auf Wunsch und unter Angabe der Versandadresse per Post zugestellt. Der Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Gutscheinkauf einlösbar und verfällt anschließend. Der Gutschein unterliegt dem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich erfolgen. Mit der Nutzung des Wertgutscheins während der gesetzlichen Widerrufsfrist, verfällt das Widerrufsrecht. Der Gutschein kann nur vor Ort, bei der Bernhöft GmbH & Co.KG, Langenbrücker Strasse 9, 23909 Ratzeburg eingelöst werden. Der Gutschein kann nur zum Kauf von Waren, und nicht zum Kauf weiterer Gutscheine oder Dienstleistungen genutzt werden. Der Warenwert muss den Gutscheinwert übersteigen. Der Gutschein ist übertragbar. Der Gutschein ist nicht auszahlbar. Der Gutscheinwert wird nicht erstattet, wird die mit dem Gutschein erstandene Ware im Rahmen des gesetzlichen Wiederrufrechts zurückgegeben. In diesem Fall wird erneut ein Gutschein über den entsprechenden Wert ausgestellt.